Erstattungsfähige Leistungen....

... gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung werden diese Behandlungen von ihrer privaten Krankenversicherung oder Berufsgenossenschaft erstattet.

 

Generell plane ich pro Anwendung eine Behandlungszeit von 30 Minuten ein, dieser Vorteil sollte Ihnen als Privatpatient/in gerne gegeben sein.

Bekommen Sie aber 3 und mehr Anwendungen auf einer Verordnung verschrieben hat es sich bewährt, die Zeit für die einzelnen Behandlungen zu kürzen, so dass Ihr Termin nicht länger als 1-1,5h dauert.

Die Erfahrung zeigt, dass zu lange Termine oft schwierig in den (Arbeits-) Alltag zu integrieren sind.

Infos zur Abrechnung und Preisgestaltung finden Sie hier.

 

Für die Physiotherapie gibt es keine offizielle Gebührenordnung, daher richte ich mich bei der Preisgestaltung nach der GebüTh (aktuelle 13. Auflage), die Preise finden Sie bei der jeweiligen Behandlungsbeschreibung.

 

Sollte es zu Kürzungen seitens Ihrer Versicherung kommen, biete ich Ihnen als neuen Service die BUCHNER ROTE KARTE.

Hier wird für Sie kostenlos geprüft, ob die Kürzung rechtmäßig ist (z.B. weil Sie einen günstigen Tarif gewählt haben), falls nicht, bekommen Sie Unterstützung bei der Einforderung der Differenz.

 

Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe generell nicht dafür gedacht ist, die kompletten Behandlungskosten zu übernehmen, hier werden Sie die Behandlungskosten immer anteilig übernehmen bzw. durch eine ergänzende Versicherung ausgleichen müssen.

 

Buchen Sie JETZT online Ihren Wunschtermin.