Kosten & Erstattung
Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Behandlungen in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung oder der
Berufsgenossenschaft übernommen.
Sie können alle Leistungen auch als Selbstzahler buchen. Viele private Zusatzversicherungen erstatten einen Teil der Kosten.
Für die Preisgestaltung orientiere ich mich an der GebüTh, die sich an den Sätzen der gesetzlichen Krankenkassen anlehnt. Die jeweiligen Preise finden Sie direkt bei den einzelnen Behandlungen.
Bitte beachten Sie:
Die Beihilfe übernimmt üblicherweise nicht die kompletten Kosten, sodass ein Eigenanteil von mindestens 10% der
Behandlungskosten anfällt..