1.a)
Wenn sie dennoch mit einem Rezept einer gesetzlichen Krankenkasse buchen, wird die Behandlung als Selbstzahlerleistung abgerechnet.
1.b)
Private Krankenversicherungen übernehmen je nach Tarif nicht immer alle Kosten. Bitte informieren sie sich vorab über Ihre individuellen
Vertragsbedingungen.
1.c)
Das Therapiehonorar wird nach der GebüTh berechnet. Diese orientiert sich an den Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenkassen.
Als Privatpatient profitieren sie von längeren Behandlungszeiten, weshalb in der Regel der 1,2-1,4‑fache Satz
angewendet wird.
1.d)
Auch beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten erhalten eine Rechnung nach GebüTh, da die Beihilfesätze bewusst nicht kostendeckend
gestaltet sind.
Für Selbstzahler gelten die auf der Website ausgewiesenen Preise.
Für die Terminbuchung nutze ich den Anbieter Cituro.
Bitte beachten sie die Hinweise zur Datenverarbeitung im Buchungsvorgang.