Erstattungsfähige Leistungen....

... gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung werden diese Behandlungen von ihrer Privatkasse, Beihilfe oder Berufsgenossenschaft erstattet.

 

Für die Physiotherapie gibt es keine offizielle Gebührenordnung, daher richte ich mich bei der Preisgestaltung nach der GebüTh (aktuelle 12. Auflage), die Preise finden Sie bei der jeweiligen Behandlungsbeschreibung.

 

Sollte es zu Kürzungen seitens Ihrer Versicherung kommen, biete ich Ihnen als neuen Service die BUCHNER ROTE KARTE.

Hier wird für Sie kostenlos geprüft, ob die Kürzung rechtmäßig ist (z.B. weil Sie einen günstigen Tarif gewählt haben), falls nicht, bekommen Sie Unterstützung bei der Einforderung der Differenz.

 

Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe generell nicht dafür gedacht ist, die kompletten Behandlungskosten zu übernehmen.

 

Suchen Sie sich JETZT online Ihren Wunschtermin aus.

Elisabeth Kagerer Privatpraxis für Physiotherapie Rosenheim